Preise 2012
Saison : Juni/Juli/August
Lassen Sie sich für Ihren Reisetermin ein konkretes Angebot zukommen !!!
Ihre Urlaubsanfrage wird unferzüglich/unverbindlich beantwortet.
Ferienwohnung Haus Josefine
| Frühling/Herbst
Früh-/Spätsommer von 01.05. bis 30.06.
von 25.08. bis 30.09. | Hauptsaison
von 30.06. bis 25.08.
|
,,Wohnungspreis für ,, 2 bis 3 Pers
,,Wohnungspreis für ,, 4 bis 5 Pers.
Aufschlag für Jede weitere Person.
| € 40,-
€ 55,-
€ 7,-
| € 55,-
€ 74,-
€ 7,-
|
Alle Preise sind exklusive. Nebenkosten
Nebenkosten:
Strom, (nach Verbrauch)
Ortstaxe / Nächtigungstaxe ( € 1,60 Ortstaxe pro Person und Nacht ab 16 Jahre.)
und einmaliger Endreinigung ( kl.Wo. 25 / gr.Wo.30,-)
Haustiere in Haus Josephine nicht gestattet !!
Inklusive freier Strandbenützung am
Klopeinersee sowie am Turnersee!
Zur Fixierung Ihrer Reservierung ,
wird eine Anzahlung / Bearbeitungsgebühr von ca. 50,-€ bis 100,- € eingehoben .
Mit der Reservierungsbestätigung
bekomen Sie die Kontodaten.
Mindestaufenthalt: In der Hauptsaison ist eine Woche (7 Nächte).In den Nebensaisonen flexibel !!
Österreichisches
Hotelreglement (Auszug)
Vertragsabschluss, Anzahlung
1. Der
Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen
oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung
leistet.
3. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten
vereinbarten Entgeltes verlangen.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch
einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im
Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
3. Auch
wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch
nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten
Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er
sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er
durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.
Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes
infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30
Prozent des Verpflegungspreises betragen.
Beendigung der Beherbergung
1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit
vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist
der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der
nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.