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 Ferienwohnungen Haus Josephine
in Unterburg am Klopeinersee

Hausadresse :  (für Navi)

Haus Josephine : (Inhaberin: Josefine Picej)
 Klopeinerseestraße 9 b   9122 Unterburg am Klopeinersee



  Preise 2012
Saison  : Juni/Juli/August

Lassen Sie sich für Ihren Reisetermin ein konkretes Angebot zukommen !!!
Ihre Urlaubsanfrage wird unferzüglich/unverbindlich beantwortet.



Ferienwohnung
Haus Josefine
Frühling/Herbst
Früh-/Spätsommer
von 01.05. bis 30.06.
von 25.08. bis 30.09.
Hauptsaison

von 30.06. bis 25.08.

 ,,Wohnungspreis für ,,
2 bis 3 Pers

,,Wohnungspreis für ,,
4 bis 5 Pers.

Aufschlag
 für Jede weitere Person.


€ 40,-

€ 55,-

€ 7,-

€ 55,-

€ 74,-


€ 7,-


Alle Preise sind exklusive. Nebenkosten

Nebenkosten: 
 Strom, (nach  Verbrauch)
Ortstaxe / Nächtigungstaxe

( € 1,60 Ortstaxe pro Person und Nacht ab 16 Jahre.)
und einmaliger Endreinigung ( kl.Wo. 25 / gr.Wo.30,-)

Haustiere in Haus Josephine nicht gestattet !!

Inklusive freier Strandbenützung am
Klopeinersee

sowie am Turnersee!


Zur Fixierung Ihrer Reservierung ,
wird eine Anzahlung / Bearbeitungsgebühr von ca. 50,-€ bis 100,- €  eingehoben .
Mit
der Reservierungsbestätigung
bekomen Sie die Kontodaten.



Mindestaufenthalt: In der Hauptsaison ist eine Woche (7 Nächte).
In den Nebensaisonen  flexibel !!
 



Österreichisches Hotelreglement (Auszug)

 

Vertragsabschluss, Anzahlung

 

1. Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.

 

 

 

2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.

 

 

 

3. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

 

 

 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

 

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

 

 

 

2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

 

 

 

3. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.

 

 

 

Beendigung der Beherbergung

 

1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.

 

 






 
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