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Preise 2012   Ferienwohnungen Eckwirt


St.Primus am Turnersee

Hausadresse:   Haus Eckwirt   A-9123    Sankt. Primus   5.   am Turnersee

Saison :  Juni/Juli/August









Ferienwohnung
Eckwirt
Frühling/Herbst
Früh-/Spätsommer
von 28.04. bis 07.07.
von 25.08. bis 29.09.
Hauptsaison

von 07.07. bis 25.08.

 ,,Wohnungspreis für ,,
2 bis 3 Pers

,,Wohnungspreis für ,,
4 bis 5 Pers.

Aufschlag
 für Jede weitere Person.


€ 40,-

€ 55,-

€ 7,-

€ 55,-

€ 72,-


€ 7,-


Alle Preise sind exklusive. Nebenkosten
Strom,
(nach  Verbrauch)
Ortstaxe / Nächtigungstaxe

( € 1,60 Ortstaxe pro Person und Nacht ab 16 Jahre.)
und einmaliger Endreinigung ( kl.Wo. 25 / gr.Wo.30,-)

Inklusive freier Strandbenützung am Turnersee!


Zur Fixierung Ihrer Reservierung ,
wird eine Anzahlung /Bearbeitungsgebühr   von ca. 50,-€ bis 100,- €  eingehoben .
N
ach erhalt der Reservierungsbestätigung

Mindestaufenthalt: In der Hauptsaison ist eine Woche (7 Nächte).
In den Nebensaisonen  flexibel !!
 
Verpflegung :
Mit 
 Frühstück oder Halb Pension möglich, vor Ort buchbar !

NEU
Eigener Fussballplatz !






Österreichisches Hotelreglement (Auszug)

 

Vertragsabschluss, Anzahlung

 

1. Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.

 

 

 

2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.

 

 

 

3. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

 

 

 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

 

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

 

 

 

2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

 

 

 

3. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.

 

 

 

Beendigung der Beherbergung

 

1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.

 

 




 
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