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Zimmerpreise 2012
Saison :  Juni/Juli/August


Alle Preise verstehen sich
pro Person  pro Übernachtung
inklusive Frühstücksbuffet .

Exklusive  Ortstaxe/Nächtigungstaxe

für die Gemeinde
  € 1,60- pro Person
und
Übernachtung ab 16 Jahre.

Inklusive Freie Strandbenützung am Hauseienen Badestrand am Turnersee.


 
Stellen Sie eine Direkt Anfrage
Gerne unterbreiten wir Ihnen
ein individuelles Angebot ( Pauschale) !


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Tel. 0043 04239/2864




 
 
Kategorie Doppelzimmer  Standard A
Südausicht (Doppelzimmer mit DU/WC/Balk./Sat. TV)
mit Frühstücksbuffet
 
 
 Frühling/Herbst
von 01.05. bis 09.06.
von 01.09. bis 30.09.

Früh-/Spätsommer
von 09.06.bis 07.07

von 25.08.bis 01.09
Hauptsaison
von 07.07.bis 25.08
€ 21,-*
€ 25,50-*
€ 30-*


  
Kategorie Doppelzimmer Standard B
Nortausicht (Doppelzimmer mit DU/WC/Balk/Sat. TV)
mit Frühstückbuffet

Frühling/HerbstFrüh-/Spätsommer Hauptsaison
€ 20,-*
€ 24,50-*
€ 29,-*
 
Kinderermäßigungen 
Bis 8 Jahre 100% bei zwei Vollzahlern im Elternzimmer
Von  8 bis 99 Jahre 50 % bei zwei Vollzahlern im Elternzimmer
Aufpreis Gitterbett € 20,- bei Kurzaufenthalt ,ab 5 Nächte frei.


Kategorie Single oder Single mit Kind
(Doppelzimmer ohne Einzellbelegungszuschlag, Standard B)

Frühling/Herbst
von 01.05. bis 09.06.
von 01.09. bis 30.09.
Früh-/Spätsommer
von 09.06.bis 07.07
von 25.08.bis 01.09
 
Hauptsaison
von 07.07.bis 25.08
€ 25,-*
€ 35,-*
€ 40-*

Single mit  Kind:
Preis beihhaltet 1 Erw. Person und bis 2 Kinder (bis 16 Jahre)

 


 Kategorie Familienunterbringung

für 2 Erwachsene und 2 bis 2 Kinder bis 16 Jahre

(zwei gegenüberliegende Doppelzimmer mit DU/WC/ 1x Balk./Sat. TV)
 

Frühling/HerbstFrüh-/Spätsommer Sommer
Hauptsaison
€ 50-**
€ 70,-**
€ 80,-**
 
 

( insgesamt bis 4 Kinder möglich kleiner Aufpreis)

+ ein weiteres Kind +10%
** Familienunterbringung : 2 Zimmer ( bis 6 Personen möglich)




Halb Pension : Aufpreis € 7,- pro Person
(Kinder Nach Anfrage)


 ,,Halb Pension,, HP: beinhaltet ein 2 Gang Menü

Suppe, Salatbuffet, Hauptgericht mit Beilage.
Hauseigene Saftgetränke zum Essen,
und Kaffee und Kuchen von 14 bis 15 00 Uhr

 



Aufpreis Gitterbett € 20,- bei Kurzaufenthalt ,ab 5 Nächte frei.

 

*alle Preise verstehen sich inkl. Frühstücksbuffett  pro Übernachtung pro Person.

**alle Preise verstehen sich inkl. Frühstück pro Übernachtung und Familie
 (max. 2 
 Erwachsene und 2 Kinder unter 16 Jahren).
*Die Taxen sind  1,60-  pro Erwachsene Person pro Tag ab 16 Jahre.
* Preisegültig  ab Mindestaufenthalt  3 Nächte ,
unter 3 Nächte Kuraufenthaltzuschlag.

Gerne unterbreiten wir Ihnen auch ein individuelles Angebot!

Hunde willkommen!
 (Hundepauschale - Endreinigung -ohne Futter 
3,- bis 5,- € pro Tag, nach Absprache)
 
Zur Fixierung Ihrer Reservierung ,
wird eine Anzahlung / Bearbeitungsgebühr von ca. 50,-€ bis 100,- €  eingehoben .
Mit
der Reservierungsbestätigung
bekomen Sie die Kontodaten.





Österreichisches Hotelreglement (Auszug)

 

Vertragsabschluss, Anzahlung

 

1. Der Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.

 

 

 

2. Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet.

 

 

 

3. Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.

 

 

 

Rücktritt vom Beherbergungsvertrag

 

1. Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

 

 

 

2. Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

 

 

 

3. Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30 Prozent des Verpflegungspreises betragen.

 

 

 

Beendigung der Beherbergung

 

1. Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.

 

 




 


 
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