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Tel. 0043 04239/2864
Kategorie Doppelzimmer Standard A Südausicht (Doppelzimmer mit DU/WC/Balk./Sat. TV) mit Frühstücksbuffet
Frühling/Herbst von 01.05. bis 09.06. von 01.09. bis 30.09.
Früh-/Spätsommer von 09.06.bis 07.07 von 25.08.bis 01.09
Hauptsaison von 07.07.bis 25.08
€ 21,-*
€ 25,50-*
€ 30-*
Kategorie Doppelzimmer Standard B Nortausicht (Doppelzimmer mit DU/WC/Balk/Sat. TV) mit Frühstückbuffet
Frühling/Herbst
Früh-/Spätsommer
Hauptsaison
€ 20,-*
€ 24,50-*
€ 29,-*
Kinderermäßigungen Bis 8 Jahre 100% bei zwei Vollzahlern im Elternzimmer Von 8 bis 99 Jahre 50 % bei zwei Vollzahlern im Elternzimmer Aufpreis Gitterbett € 20,- bei Kurzaufenthalt ,ab 5 Nächte frei.
Kategorie Single oder Single mit Kind (Doppelzimmer ohne Einzellbelegungszuschlag, Standard B)
Frühling/Herbst von 01.05. bis 09.06. von 01.09. bis 30.09.
Früh-/Spätsommer von 09.06.bis 07.07 von 25.08.bis 01.09
Hauptsaison von 07.07.bis 25.08
€ 25,-*
€ 35,-*
€ 40-*
Single mit Kind: Preis beihhaltet 1 Erw. Person und bis 2 Kinder (bis 16 Jahre)
Kategorie Familienunterbringung
für 2 Erwachsene und 2 bis 2 Kinder bis 16 Jahre (zwei gegenüberliegende Doppelzimmer mit DU/WC/ 1x Balk./Sat. TV)
Frühling/Herbst
Früh-/Spätsommer
Sommer Hauptsaison
€ 50-**
€ 70,-**
€ 80,-**
( insgesamt bis 4 Kinder möglich kleiner Aufpreis) + ein weiteres Kind +10% ** Familienunterbringung : 2 Zimmer ( bis 6 Personen möglich)
Halb Pension : Aufpreis € 7,- pro Person (Kinder Nach Anfrage)
,,Halb Pension,, HP: beinhaltet ein 2 Gang Menü
Suppe, Salatbuffet, Hauptgericht mit Beilage. Hauseigene Saftgetränke zum Essen, und Kaffee und Kuchen von 14 bis 15 00 Uhr
Aufpreis Gitterbett € 20,- bei Kurzaufenthalt ,ab 5 Nächte frei.
*alle Preise verstehen sich inkl. Frühstücksbuffett pro Übernachtung pro Person.
**alle Preise verstehen sich inkl. Frühstück pro Übernachtung und Familie (max. 2 Erwachsene und 2 Kinder unter 16 Jahren).
*Die Taxen sind 1,60- pro Erwachsene Person pro Tag ab 16 Jahre. * Preisegültig ab Mindestaufenthalt 3 Nächte , unter 3 Nächte Kuraufenthaltzuschlag.
Hunde willkommen! (Hundepauschale - Endreinigung -ohne Futter 3,- bis 5,- € pro Tag, nach Absprache)
Zur Fixierung Ihrer Reservierung , wird eine Anzahlung / Bearbeitungsgebühr von ca. 50,-€ bis 100,- € eingehoben . Mit der Reservierungsbestätigung bekomen Sie die Kontodaten.
Österreichisches
Hotelreglement (Auszug)
Vertragsabschluss, Anzahlung
1.Der
Beherbergungsvertrag kommt in der Regel durch die Annahme der schriftlichen
oder mündlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande.
2.Es kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung
leistet.
3.Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten
vereinbarten Entgeltes verlangen.
Rücktritt vom Beherbergungsvertrag
1.Bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr
von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
2.Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag
des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch
einseitige Erklärung aufgelöst werden, es ist jedoch eine Stornogebühr im
Ausmaß des Zimmerpreises für drei Tage zu bezahlen.
Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten
Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.
3.Auch
wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch
nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten
Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch in Abzug bringen, was er
sich infolge Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er
durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat.
Erfahrungsgemäß werden in den meisten Fällen die Ersparungen des Betriebes
infolge des Unterbleibens der Leistung 20 Prozent des Zimmerpreises sowie 30
Prozent des Verpflegungspreises betragen.
Beendigung der Beherbergung
1.Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit
vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist
der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
Dem Beherberger obliegt es jedoch, sich um eine anderweitige Vermietung der
nicht in Anspruch genommenen Räume, den Umständen entsprechend, zu bemühen.